KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN
DER INVESTITIONSENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

KEINE BERÜCKSICHTIGUNG NACHTEILIGER AUSWIRKUNGEN
DER INVESTITIONSENTSCHEIDUNGEN AUF NACHHALTIGKEITSFAKTOREN

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1b, Abs. 2 OffenlegungsVO in Verbindung mit Art.12 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen  zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden bürokratischen Rahmenbedingungen – wenn überhaupt – nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sieht sich die 4L Capital AG derzeit nicht in der Lage, ein Nachhaltigkeitskonzept zur Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anzubieten und dessen Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise darzulegen.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen  nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
  • Sobald ein tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.

Stand: 10.03.2021