ANGABEN GEMÄß EU-TAXONOMIE 2020/852

Geltend für die klassische Finanzportfolioverwaltung:

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 7 TaxonomieVO) sind wir auf Basis der Wahl der klassischen Strategie zu der nachfolgenden Angabe verpflichtet:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Geltend für die Nachhaltigkeits-Strategie der 4L Capital AG:

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 TaxonomieVO) sind wir auf Basis der Wahl der Nachhaltigkeits-Strategie der 4L Capital AG zu der nachfolgenden Angabe verpflichtet:

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Stand: Dezember 2022