ANGABEN GEMÄß EU-TAXONOMIE 2020/852
Geltend für die klassische Finanzportfolioverwaltung:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 7 TaxonomieVO) sind wir auf Basis der Wahl der klassischen Strategie zu der nachfolgenden Angabe verpflichtet:
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Geltend für die Nachhaltigkeits-Strategie der 4L Capital GmbH:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 6 TaxonomieVO) sind wir auf Basis der Wahl der Nachhaltigkeits-Strategie der 4L Capital GmbH zu der nachfolgenden Angabe verpflichtet:
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Stand: Dezember 2022