ANGABEN GEMÄß EU-TAXONOMIE 2020/852

Hinweis gemäß Art. 7 VO (EU) 2020/852 vom 18.06.2020 (sog. Taxonomieverordnung)

Da wir derzeit kein Nachhaltigkeitskonzept anbieten, sind wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 7 TaxonomieVO) zu dem folgenden Hinweis verpflichtet, welcher sich auf alle von uns angebotenen Finanzprodukte (z.B. die Anlagestrategie im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandates) bezieht:

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Stand: Dezember 2022

Aktualisierung: Dezember 2024